Ausbildung
AllgemeinVoraussetzungen
Auswahlverfahren
Bewerbung
Ausbildung
Allgemein
Verantwortungsbewußtsein, Entscheidungsfreudigkeit und ein hohes Maß an sozialem Verständnis - das sind die wesentlichen Voraussetzungen für den Beruf “Rechtspfleger/in”.
Voraussetzungen
In den Vorbereitungsdienst (Ausbildung für den Rechtspflegerdienst) für die Rechtspflegerlaufbahn kann nach dem Ergebnis einer Eignungsprüfung eingestellt werden, wer
- Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland ist,
- nicht vorbestraft ist,
- höchstens 25 Jahre alt ist,
(Hinweis: Für Schwerbehinderte ist eine Einstellung bis zum 40. Lebensjahr möglich. Weitere Ausnahmen von dem Alterserfordernis regelt die Bayerische Laufbahnverordnung.) - gesundheitlich geeignet ist,
- die Fachhochschulreife, eine andere zu einem Hochschulstudium berechtigende Schulbildung (z. B. Abitur) oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweisen kann,
- erfolgreich am staatlichen Auswahlverfahren für die Einstellung in Laufbahnen des gehobenen nichttechnischen Dienstes teilgenommen hat.
Das Auswahlverfahren besteht aus der Ausleseprüfung sowie der Berücksichtigung bestimmter schulischer Leistungen. Es soll zeigen, ob die Bewerber auf Grund ihrer Kenntnisse, ihrer intellektuellen Fähigkeiten, ihrer Aufgeschlossenheit für Gegenwartsfragen und ihres Arbeitsverhaltens die Eignung für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst besitzen. In die Bewertung der Ausleseprüfung fließen außerdem die Schulnoten der Fächer Deutsch, Mathematik und einer Fremdsprache, meist Englisch, ein.
Die Ausleseprüfung für die Laufbahn des gehobenen nichttechnischen Dienstes (also nicht ausschließlich für die Rechtspflegerlaufbahn) wird alljährlich im Dezember von der Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses (Prüfungsamt) durchgeführt.
| Bayer. Landespersonalausschuss - Geschäftsstelle - | ||
| Kardinal-Döpfner-Straße 4
80333 München |
oder | Postfach 22 00 35
80535 München |
| Telefon (089) 2306-2940 oder -2902
Fax (089) 22 78 88 |
||
| e-mail: poststelle@lpa.bayern.de | ||
Die Zulassung zum Auswahlverfahren muß bis spätestens Mitte September beantragt werden.
Die Prüfung wird an einem Tag unter Aufsicht abgehalten. Eine Prüfungsgebühr wird nicht erhoben.
Bewerbung
Wenn Sie Interesse an dem Berufsbild der Rechtspflegerin/des Rechtspflegers gefunden haben und eine Stellung anstreben, in der Sie in einer modernen Justiz verantwortlich und selbständig mitarbeiten können, dazu noch den Umgang mit Menschen mit Ihrem künftigen Beruf verbinden möchten, sollten Sie sich nach bestandenem Auswahlverfahren auf die entsprechende Aufforderung der Einstellungsbehörde hin bewerben.
Richten Sie Ihre Bewerbung an
| Herrn Präsidenten des Oberlandesgerichts
Prielmayerstraße 5, 80335 München (Tel. 089/5597-2250) www.justiz.bayern.de/olgm |
| Herrn Präsidenten des Oberlandesgerichts
Fürther Straße 110, 90429 Nürnberg (Tel. 0911/321-2201) www.justiz.bayern.de/olgn |
| Herrn Präsidenten des Oberlandesgerichts
Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg (Tel. 0951/833-1134) www.justiz.bayern.de/olg-ba |
Ihrer Bewerbung fügen Sie bitte bei:
- Ihren Lebenslauf
- ein Lichtbild
- Zeugnisse und Unterlagen, durch die die schulischen Voraussetzungen nachgewiesen werden
- evtl. Zeugnisse über die Beschäftigung seit der Schulentlassung.
- eine Geburtsurkunde
- ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis
- ein polizeiliches Führungszeugnis
- eine Erklärung, ob gegen sie ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig war bzw. ist
- eine Erklärung, ob und gegebenenfalls welche Schulden sie haben.
Ausbildung
Die Ausbildung dauert ca. drei Jahre. Sie setzt sich aus drei theoretischen und zwei praktischen Abschnitten zusammen. Den Abschluß bilden eine schriftliche und eine mündliche Prüfung.
Die theoretische Ausbildung findet an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern in Starnberg statt. Die praktische Ausbildung vollzieht sich an den Amtsgerichten und Staatsanwaltschaften.
Nach erfolgreicher Abschlußprüfung (Rechtspflegerprüfung) erfolgt die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe als Justizinspektor/in zur Anstellung und die Verleihung des Diplomgrades “Diplom-Rechtspfleger/in (FH)” als akademischer Grad.
